Von der Baumfällung bis zum Baumschnitt bieten wir Ihnen fachgerechte Leistungen.

  • Kronenschnitt und Seilklettertechnik
  • Einholung von Fällgenehmigungen
  • Fällung von Bäumen
  • Wurzelstubbenausfräsung
  • Fachgerechter Schnitt von Bonsaibäumen

Seilklettertechnik

Baumfällung

Stubbenfräsung

Seit 2010 wurden die Baumschutzsatzungen vereinfacht. Somit besteht für die Bürger nunmehr die Möglichkeit, gewisse Bäume und Sträucher nach eigenem Ermessen zu fällen.

Aus Gründen des Artenschutzes sind Fällzeiträume in der Zeit vom 1. Oktober bis 28. Februar eines Jahres einheitlich vorgegeben.

Ganzjährig zulässig ist der schonende Form- und Pflegeschnitt, mit dem Zuwachs beseitigt oder die Gehölze gesund erhalten werden.